Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle:
1. Monatsleistungen:
- Sortieren der Belege incl. Prüfung auf Vollständigkeit
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit von Rechnungen gem. Umsatzsteuergesetz
- Fachkundige Kontierung der Belege
- Erfassung Ihrer Daten nach den Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung
(GOB)
- Offene-Posten-Verwaltung im Debitoren- und Kreditorenbereich
- Kontenabstimmungen
- Verwaltung des Anlagevermögens
- Organisation der Belegablage
- Ausdruck der Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) mit Summen- und
Saldenlisten
2. Jahresleistungen:
- Ausdruck von BWA, Summen- und Saldenlisten, Journal und Kontenblätter
- USt-Verprobung mit Kontennachweis, Offene-Posten-Liste
- Sie erhalten alle Auswertungen und Daten zusätzlich auf CD-Rom
Lohnbuchhaltung, Baulohn Abrechnungen - SOKA- BAU
Fachkundig und Kompetent, erledigen wir folgende
Dienstleistungen für Sie:
- laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen und Baulöhne
- Minijobs bis 400 €, Gleitzonenberechnungen und kurzfristige Beschäftigungen
- Abrechnung von Schülern, Studenten und Praktikanten
- Lohnsteueranmeldungen
- Beitragsnachweise für die Krankenkassen und die Bundesknappschaft
- Meldewesen an die Sozialversicherungsträger (An-, Um-, Ab- und Jahres-
meldungen
- Lohnjournale und Buchungsbelege zur Übernahme in die Buchhaltung*
- Führen von Lohnkonten
- Nachweise für die Berufsgenossenschaften
- Vorbereitung des Zahlungsverkehrs (Zahlungslisten und Überweisungsträger)
- Durchführung des notwendigen Schriftverkehrs
- Erstellen von Bescheinigungen für Arbeitnehmer und Behörden
- Verwaltung von Fehlzeiten, Urlaubs und Krankheitstagen
Rechtsvermerk
Das Dienstleistungsangebot unserer Berufsgruppe unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Sofern es um die Hilfeleistung in Steuersachen geht, müssen Selbständige wie wir, ihr Leistungsangebot nach dem § 6 des Steuerberatungsgesetzes richten. In Folge dessen beachten Sie bitte diesen Rechtshinweis: Sämtliche, auf den Seiten der POWER BUCHHALTUNGSSERVICE angebotenen Dienstleistungen im Bereich der Buchhaltung, soweit sie die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen betreffen, beschränken sich ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge gemäß § 6 Nr. 3 StBerG und ausschließlich das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, einschließlich Kontieren, auf die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung gemäß § 6 Nr 4 StBerG.
Wir übernehmen keine Steuer- oder Rechtsberatung, die Ihrem Steuerberater bzw. Ihrem Rechtsanwalt vorbehalten ist.